Die Bundesregierung hat mit dem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen, die Stromsteuer für Unternehmen in den Jahren 2024 und 2025 von aktuell 2 Ct/kWh auf 0,05 Ct/kWh zu senken. Begünstigungen nach § 9 b Stromsteuergesetz gelten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.