Steuern. Biogasabwärme zur Trocknung umsatzsteuerfrei?
Eine GmbH, die eine Biogasanlage betreibt, stritt mit dem Finanzamt über die Frage, wie Abwärme eines BHKW, die unentgeltlich zur Trocknung von Holzhackschnitzeln abgegeben wird, umsatzsteuerlich zu behandeln ist.
Die Ausgangssituation. Das Biogas stammte aus der Vergärung von Biomasse aus der eigenen Agrargesellschaft. Einen Teil der nicht für den Betrieb des BHKW benötigten Wärme lieferte die GmbH an ein Krankenhaus. Aus der Anschaffung von Containern für Holzhackschnitzel, die die GmbH mit der Abwärme trocknete, wurde die Vorsteuer geltend gemacht. Die Holzhackschnitzel wurden dann einer oHG überlassen, die sie u. a. zum Beheizen von Mietshäusern verwendete. Im Rahmen einer Außenprüfung kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass die GmbH die Holzhackschnitzel für die oHG trocknet. Auch wenn bisher nichts dafür berechnet wurde, seien für die Trocknung die Durchschnittsarbeitspreise aus den Wärmelieferungen an das Krankenhaus zu berücksichtigen. G egen die entsprechenden Umsatzsteuerbescheide erhob die GmbH erfolglos Einspruch und zog dann vor das FG.
Das Urteil. Die Greifswalder Finanzrichter hielten die Klage für begründet: Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen sei nicht steuerbar. Ein solcher Fall habe hier vorgelegen, weil die GmbH als Betreiberin der Biogasanlage durch die unentgeltliche Trocknung fremder Hackschnitzel einen höheren KWK-Bonus erlangen konnte.