Maschinenversicherung. Die Versicherungssumme wird häufig zum Problem
Ein Maschinenbrand in der Ernte ist leider nicht selten. Der Absicherung Ihrer Schlüsselmaschinen sollten Sie daher ganz besonderes Augenmerk widmen. Auf welche Details es zu achten gilt, zeigt Torsten Kaiser-Schröder.
Im vergangenen Erntesommer k am es vermehrt zu Feuerschäden, bei denen sowohl teure Erntetechnik wie Mähdrescher und Pressen als auch ganze Felder betroffen waren. Wertet man die Schadenfälle aus, stellt man fest, dass eine Vielzahl von Policen hinten und vorne nicht stimmt. Auch gibt es Fälle von betroffenen Landwirten, deren komplett ausgebrannte Mähdrescher überhaupt nicht versichert sind. Wie kann sowas passieren?
Die Versicherungssumme wird vielfach zum Problem. Die Maschinen sollten Sie entweder über die Inventarversicherung Feuer oder die Teilkaskoversicherung versichern. Letztere umfasst hauptsächlich Schäden infolge von Feuer, Diebstahl, Hochwasser, Sturm und Glasbruch. Bei der Analyse von Feuerschäden fällt insbesondere auf, dass durch die Preissteigerungen am Landtechnikmarkt, sowohl
für gebrauchte als auch für neue Maschinen, die vereinbarten Versicherungssummen für eine Ersatzbeschaffung überhaupt nicht mehr ausreichen. Teilweise liegen diese 30 % unter den Preisen, die aktuell für Neuanschaffungen aufgerufen werden.
Versichert wird der Neuwert. Der Neuwert ist die Summe, die aufgewendet werden muss, um eine zerstörte Maschine in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen. Heißt: Sie gehen zum Landmaschinenhändler und fragen ihn, was Sie für einen vergleichbaren neuen Mähdrescher auf den Tisch legen müssten. Diese Summe wird dann mit in die Police aufgenommen. Es ist zu empfehlen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen die ersten zehn Jahre zum Neuwert zu versichern. Eine Entschädigung zum Zeitwert erfolgt dann, wenn dieser weniger als 40 % des Neuwerts beträgt. Dieser Wert ergibt sich wiederum aus dem Neuwert der Maschine und einem entsprechenden Abzug, der durch die Nutzung entstanden ist.
Inventarversicherung: Pauschale Versicherungssumme statt Einzelwertermittlung. Es finden sich auf den Betrieben immer noch Policen, in denen Maschinen und Geräte über Einzelpositionen versichert sind. Davon ist dringend abzuraten, da der Aufwand dieses Verzeichnis der Zeit- und Wiederbeschaffungswerte zu pflegen und aktuell zu halten, enorm ist.
Die bessere Lösung: Die pauschale Summenermittlung. Die Versicherer gehen zunehmend dazu über, das Inventar pauschal nach bewirtschafteter Fläche und Tierbestand zu versichern. Dazu werden dann nur noch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SFA) mit aufgenommen. Der Vorteil bei korrekten Angaben besteht darin, dass die Versicherungen einen Unterversicherungsverzicht gewähren. Im Schadenfall wird nur noch die Höhe des Schadens festgestellt und entschädigt. Der Wermutstropfen: Die Bequemlichkeit der pauschalen Summenermittlung erkaufen Sie sich in der Regel mit höheren Prämiensätzen. Des Weiteren passen diese vorgegebenen Versicherungssummen nicht immer.
Denken Sie auch an die Betriebsunterbrechungsversicherung. Nicht nur der eigentliche Schaden, sondern auch die Folgekosten und entgangene Gewinne bestimmen die Schadenhöhe. Bendenken Sie: brennt Ihr Mähdrescher in der Ernte ab, benötigen Sie entweder eine Leihmaschine oder einen Lohnunternehmer. Beides bekommen Sie nicht umsonst. Dadurch entstehen Ihnen erhebliche
Mehrkosten, die über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt sind.