Milchlieferverträge. Der falsche Weg
Verpflichtende Verträge für Milchpreise und Liefermengen – das plant das BMEL mit der Umsetzung des Artikels 148. Landwirte haben davon aber keine Vorteile, ergab eine Studie der Fachhochschule Kiel.
Immer wieder geht es in den Milchmarkt-Diskussionen um den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Erst im Frühjahr hatte das BMEL eine weitere Runde zu seiner nationalen Umsetzung eingeläutet. Das Ministerium hatte ihn zu einem Kernelement des »Vier-Punkte-Plans für eine zukunftsfähige Milchviehhaltung« gemacht.
Zur Erinnerung: Der Artikel 148 der GMO ermöglicht es einem EU-Mitgliedsstaat, Molkereien und Erzeuger zu verpflichten, verbindliche Preise und Liefermengen abzusprechen. Ziel soll es sein, mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Milchliefermengen und -preise für die Landwirte zu erzielen.
Über die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme...
... streiten sich die unterschiedlichen Marktakteure und Interessenvertreter. Während sich der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) dafür aussprechen (siehe Kasten), lehnen der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Milchindustrie-Verband (MIV) die nationale Einführung des Artikels 148 GMO ab.