Thomas Künzel
Editorial
Von der Bruchteilsgemeinschaft am gemeinsamen Rübenroder über Zusammenschlüsse für Dienstleistungen bis hin zur Vollkooperation, für jeden Zweck gibt es die passende Rechtsform. Da den Durchblick zu haben, ist nicht leicht und daher die Einbindung von betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Beratung angeraten.
Denn eine erfolgreiche Zusammenarbeit hängt auch von der richtigen juristischen »Passform« ab. Was ist im Vertrag zu regeln? Wo gibt es Möglichkeiten der Gestaltung, ohne dass steuerliche Nachteile entstehen? Wie gelingt das Miteinander?
Kooperationen
Drum prüfe, wer sich bindet
Partner oder weiter Einzelkämpfer? Häufig versprechen sich die Betriebe große Vorteile durch eine Kooperation, sei es aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen. Nicht immer klappt das. Daher sollten Sie vorab alle möglichen Konsequenzen abklopfen.
Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt kontinuierlich. Betriebsformen, für die das jedoch nicht gilt, sind Gesellschaften. Ob GbR, GmbH oder KG, ihre Zahl steigt.
Zuerst ist die Kooperation nur eine Idee oder Anregung von Beratern. Später werden mit den grundsätzlichen Überlegungen Ziele, Hoffnungen und Wünsche einer gemeinsamen Unternehmung definiert. Haben Sie sich dann für eine Kooperation entschieden, gibt es viel zu beachten. Vertragliche Regelungen sind unverzichtbar.
Gerade am Ende einer gemeinsamen Gesellschaft werden die Vertragsinhalte auf die Probe gestellt. Deshalb sollten sich die Beteiligten rechtlich beraten lassen. Auch die Mitwirkung eines Steuerberaters ist zwingend notwendig. Nur gemeinsam können die Beteiligten schon am Anfang dafür sorgen, dass auch das Ende einer Gesellschaft reibungslos funktioniert. Eine Garantie bieten dabei zwar auch die besten Verträge nicht, aber sie reduzieren das Streitpotential erheblich.