Kommentar zur Treibhausgas-Minderungsquote
Treibhausgas-Minderungsquote. Schon das Wort ist ein Ungetüm. Was aber dahintersteckt, ist ein wahres Monstrum an Komplexität. Kern ist die EU-Richtlinie zur Erneuerbaren Energie (RED II). Die verpflichtet zum Ersatz fossiler Kraftstoffe durch nachhaltigen Biosprit, fortschrittlichen Biosprit, Strom aus Wind, Sonne und Biogas sowie aus diesem Strom erzeugte Kraftstoffe (etwa Wasserstoff). Die Treibhausgas-Minderung (THG-Quote) muss gegenüber dem Einsatz fossiler Kraftstoffe aktuell 9 % betragen.
So weit so gut. In Deutschland heißt das: Biodiesel oder Bioethanol (nachhaltige Kraftstoffe) werden einfach angerechnet. Biodiesel aus Altspeisefetten oder Ethanol aus Stroh (fortschrittliche Kraftstoffe) werden jenseits einer Unterquote (aktuell 1,9 %) doppelt angerechnet. Ist die erfüllt, dürfen nachhaltige Biokraftstoffe (z. B. Raps-Biodiesel) bis zur Erfüllung der Mindestquote eingesetzt werden, maximal aber 4,4 %. Die Dieselkraftstoffnorm (maximal 7 Volumenprozent Biodiesel) ist gleichzeitig einzuhalten. Strom für E-Autos und die Bahn wird dreifach angerechnet. Hat ein Unternehmen seine THG-Quote übererfüllt, kann es die Mengen ins Folgejahr übertragen. Nicht aber ins Jahr 2025 oder 2026, sondern erst wieder in 2027 – damit es mehr Anreize zum Ausbau der Kapazitäten gibt.
Sie haben das alles verstanden und das System begriffen? Glückwunsch! Dann ahnen Sie auch, dass man ein solches System optimal ausnutzen und mit gefälschten Zertifikaten aus China für Altspeisefette oder HVO umgehen kann. Wie viel einfacher ist das doch in Brasilien oder Indonesien, wo für Diesel 14 % bzw. 35 % Biodiesel-Beimischung vorgeschrieben sind. Betrug ist dort kaum möglich. Aber unsere hochkomplexe Regelung zur Rettung des Klimas lädt dazu geradezu ein.