Weidepflicht. Keine Ausnahmen mehr
Weidegang für Biokühe, darum kommt künftig kein Betrieb mehr herum. Die großzügige Auslegung der EU-Verordnung durch die Bioverbände ist nicht länger möglich. Die betroffenen Milchviehhalter müssen nun schnell reagieren.
Die Europäische Kommission hat in einem Pilotverfahren gegen Deutschland Ende letzten Jahres klargestellt, dass Pflanzenfresser während der Weidezeit permanent Zugang zu Grünland haben müssen, wenn der Betrieb als Ökobetrieb geführt wird. Der Weidezugang darf nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Dieses sind beispielsweise der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung zum Seuchenschutz.
Großzügige Ausnahmegnehmigungen
Bislang wurde die EU-Ökoverordnung für Biobetriebe zur Weidehaltung ihrer Tiere durch die deutschen Bioanbauverbände und Behörden großzügig ausgelegt. Bioerzeuger konnten z. B. in Bayern und Baden-Württemberg mit Ausnahmegenehmigung Milch produzieren, obwohl sie aus strukturellen Gründen ganz oder teilweise auf Weidegang verzichten mussten. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Betrieb in Ortslage ist und keinen direkten Zugang zu arrondierten Weideflächen hat. Die Landwirte mussten stattdessen ihren Tieren während der Vegetationsperiode frisches Grünfutter anbieten.