Kommentar. Eine Extrawurst
Eine Extrawurst wie bisher wird es für Biomilchviehhalter nicht mehr geben: Der verpflichtende Weidegang laut EU-Ökoverordnung wird nun konsequent umgesetzt. Das ist für Bioerzeuger mit Höfen in Ortslage ohne Weidemöglichkeit hart. Aus Sicht der anderen Milchviehbetriebe – hier und in den benachbarten EU-Ländern – aber gerecht. Und ehrlicherweise kommt die Änderung nicht so überraschend, wie viele Betroffene es empfinden. Denn das Prüfverfahren der EU-Kommission zog sich über einige Jahre. Ausreichend Zeit, um sich auf den Fall der Fälle vorzubereiten. Jetzt bleibt den Landwirten nur die Hauruckumstellung auf konventionelle Produktion oder sogar der Ausstieg aus der Milcherzeugung.