Eco-Schemes. Prämien werden nachgebessert
Die freiwilligen Öko-Regelungen waren nicht attraktiv genug. Deshalb wurden in diesem Jahr nur 60 % der Mittel abgerufen. Jetzt steigen die Prämien, um mehr Landwirte ins Boot zu holen. Volle Klarheit über die Öko-Regelungen 2024 wird allerdings erst im November herrschen.
Die freiwilligen Ökoregelungen oder Eco-Schemes sollten die Gemeinsame Agrarpolitik nachhaltiger machen. So sah es zumindest die EU-Agrarreform vor. Zu den Ökoregelungen, die in der 1. Säule der GAP verankert sind, zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel. Bei den Agraranträgen im Mai 2023 hatten die Betriebe nur rund 60 % des Budgets von gut 1 Mrd. € für die zusätzlichen Öko-Leistungen nachgefragt.Jetzt müssen rund 397 Mio. € Restmittel umverteilt werden. So steigen die Prämien für alle Öko-Regelungen rückwirkend auf bis zu 130 % des ursprünglich eingeplanten Einheitsbetrages. Werden 2024 die Mittel wieder nicht abgerufen, würde der Spielraum nach oben nach geltendem Recht jedoch auf 10 % reduziert.
Nun haben sich Bund und Länder vor allem auf höhere Prämien geeinigt
Diese sind wichtig, wenn Sie Ihre Herbstbestellung jetzt planen. Es geht vor allem darum, das neue Instrument der Öko-Regelungen attraktiver zu gestalten und damit Gemeinwohlleistungen innerhalb der GAP zu honorieren. So finden sich die von Bund und Ländern bereits im Sommer vereinbarten Anpassungen in Form höherer Prämien in der vom BMEL vorgelegten Dritten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung wieder. Die Novelle sieht folgende Anhebungen ab 2024 vor:
- 200 € statt 150 €/ha für Blühstreifen und -flächen (ÖR 1b und 1c),
- 60 € statt 45 €/ha für vielfältige Kulturen im Ackerbau (ÖR 2),
- 200 € statt 60 €/ha für die Beibehaltung von Agroforsten (ÖR 3),
- 150 € statt 130 €/ha Ackerland für den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel (ÖR 6).
Die Verordnung beinhaltet zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen. So sollen Betriebe bei den nicht-produktiven Ackerflächen (ÖR 1a, Brache) immer bis zu 1 ha einbringen können. Auf diesen Hektar wird der geplante Einheitsbetrag der 1. Stufe von 1300 €/ha angewandt, für weitere Flächen die Beträge der jeweils vorgesehenen Stufen (für das 2. Prozent 500 €/ha und darüber hinaus 300 €/ha). Für die Berechnung der Zahlung wird die tatsächlich eingebrachte Flächengröße zugrunde gelegt. Der Mindestflächenanteil von 1 % der Ackerfläche wird für alle teilnehmenden Betriebe gestrichen. Erhalten bleibt hingegen die Mindestfläche von 0,1 ha.
Der Bundesrat wird der Verordnung allerdings erst bei seiner Sitzung am 24. November endgültig zustimmen. Erst dann wird sie rechtsgültig und damit abschließende Klarheit liefern. Ob die Vorschläge umgesetzt werden, obliegt außerdem dem weiteren Verhandlungsverlauf auf EU-Ebene. Denn auch die Kommission muss noch zustimmen.