Zwischenfrüchte. Welchen Einfluss hat die neue GAP?
In der vorangegangenen Förderperiode waren Zwischenfrüchte ein wichtiger Bestandteil des Greenings. Mit der Reform 2023 haben sich die Anreize für den Anbau von Zwischenfrüchten geändert. Wilfried Steffens zeigt, wo sie jetzt noch eine Rolle spielen.
Die ackerbaulichen Vorzüglichkeiten des Zwischenfruchtanbaus sind inzwischen hinlänglich bekannt. Ziel der GAP-Reform 2015 war es, mit Einführung des Greening auch einen größeren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Die Greening-Anforderungen umfassten den Erhalt des Dauergrünlandes, die Anbaudiversifizierung und die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen. Für letztere gab es zahlreiche Möglichkeiten zur Auswahl. Aber vielerorts waren die Zwischenfrüchte schnell die flächenmäßig bedeutendste Form zur Erfüllung der 5 %-Vorgabe für ökologische Vorrangflächen, zumal die Anforderungen an den Anbau der ÖVF-Zwischenfrüchte überwiegend praxisgerecht und somit gut umsetzbar waren.