Schwerer und noch magerer ...
... so hätten die großen Schlachter die angelieferten Schweine gerne. Die aktuelle Maskenänderung bringt dabei nicht nur finanzielle Nachteile für Mäster. Die neuen Anforderungen machen es noch schwieriger, das absehbare Kupierverbot erfolgreich umzusetzen.
Im Juni überraschte Tönnies mit der Ankündigung, die Schweineabrechnung kurzfristig zum 1. Juli dieses Jahres anzupassen. Mittlerweile zogen andere Schlachtunternehmen wie die ebenfalls in NRW ansässigen Unternehmen Westfleisch oder Manten nach.
Grenzen für Gewichte und Magerfleisch erhöht. Konkret hat Tönnies die Gewichtsgrenze für das Optimalgewicht um 2 kg rauf gesetzt, die Westfleisch hat den Gewichtskorridor um 1 kg angehoben. Dadurch werden, nach Einschätzung von Experten, die durchschnittlichen Schlachtgewichte der angelieferten Partien auch unter Berücksichtigung der Abzüge für Unter- und Übergewichte um 1 bis 1,5 kg steigen. In Kombination mit der parallelen Erhöhung der Basis von 59 auf 60 % MFA, den damit verbundenen Zu- und Abschlägen für abweichende MFA-Anteile sowie geforderten höheren Schinkengewichten verlieren Herkünfte mit vergleichsweise geringerem MFA stärker. Die Erlösminderung kann bis zu 2,50 €/Schwein betragen. Bei guten, schweren Tieren liegt sie unter einem Euro. Die Unterschiede können zwischen den Masken je nach Herkunft und Qualität gravierend ausfallen.
Die Schlachter begründen die Maskenänderung unter anderem mit einem in den letzten Jahren stetig gestiegenen Muskelfleischanteil. Die Zusammensetzung der Teilstücke habe sich ebenfalls verändert, sodass auch die Erhöhung der Schinkengrenze um 1 kg nötig gewesen sei.
Kommentar. Kein gemeinsames Ziel
Wertschöpfungskette. Vor einigen Wochen wurden – unter anderem von Tönnies und Westfleisch – mal wieder die Abrechnungsmasken für Schlachtschweine geändert. Dass so einseitige Umgestaltungen der Bezahlgrundlage meist nicht zugunsten der Mäster ausfallen, überrascht wenig.