Politik. Düngegesetz gescheitert
Die vorgeschlagenen Änderungen bei den Düngeregeln für die Landwirte zum Schutz des Grundwassers sind vorerst gescheitert. Elf der 16 Bundesländer haben das Gesetz im Bundesrat gestoppt. Während das Landwirtschaftsministerium kritisiert, dies bedeute weiterhin pauschale Einschränkungen statt Verursacherprinzip, befürwortet der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) die Entscheidung als „konsequent“.
„Die Ablehnung im Bundesrat ist konsequent. Das von der Bundesregierung erarbeitete neue Düngegesetz ließ die großen Zukunftsfragen für eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Regulierung unbeantwortet“, kommentiert Dr. Theresa Krato, Fachgebietsleiterin Pflanzenernährung im IVA, der die deutschen Mineraldünger-Produzenten vertritt. Ein modernes Düngerecht müsse klären, wie auch in „roten Gebieten“ bedarfsgerecht gedüngt werden kann. Es müsse Anreize setzen, die Potenziale moderner Düngemittel und präziserer Ausbringungstechnik auf das Feld zu bringen. Das heute abgelehnte Düngegesetz hätte den Landwirten stattdessen eine Nährstoffbilanzierung auferlegt und wäre damit über die Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie hinausgegangen, so der IVA.
Strafzahlungen drohen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hingegen kritisiert, mit der heutigen Düngegesetz-Blockade bleibe der Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit weiter verbaut. Schlimmstenfalls drohe ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel. „Unser Vorschlag war, die Stoffstrombilanzverordnung kurzfristig abzuschaffen und gemeinsam mit der Nährstoffbilanzverordnung neue, bürokratiearme und verlässliche Bilanzierungsregeln zu entwickeln, die auch den Betrieben beim eigenen Düngecontrolling helfen. Das hätte den Ländern die Möglichkeit gegeben, ihre Stimmen noch stärker einzubringen“, erklärt er. Mit der Neufassung des Düngegesetzes sollten in Zukunft, so Özdemir, stärker die Verursacher in die Pflicht genommen und die gut wirtschaftenden Betriebe entlastet werden.
Dies könne aber nur auf der Basis belastbarer Daten mit der EU-Kommission verhandelt werden. Für die Schaffung solch einer Datengrundlage wiederum hätte es die Gesetzes-Novelle gebraucht. Die von der EU-Kommission geforderten Datengrundlagen könne man mit der heutigen Entscheidung nun nicht liefern und es bestehe die Gefahr, dass die EU-Kommission erneut ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung des geforderten Monitorings eröffnet. Auch die ebenfalls heute vom Bundesrat abgelehnte Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung könne zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, da ohne Düngegesetz Verstöße gegen diese Verordnung nicht mit Bußgeldern geahndet werden könnten.