Stoffstrombilanzverordnung soll bestehen bleiben
Der wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich dafür ausgesprochen, die Stoffstrombilanzverordnung beizubehalten und weiterzuentwickeln.
Damit schloss sich das Expertengremium der Position des Bundesrats an. In ihrer Stellungnahme zur Novelle des Düngegesetzes war die Länderkammer Mitte Oktober nicht einer Empfehlung ihres Agrarausschusses gefolgt, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bezeichnete die Erfassung der gesamtbetrieblichen Nährstoffflüsse im Rahmen der Stoffstrombilanzverordnung als einen Kernpunkt der neuen Düngeregelungen. Es geh darum, eine bessere Umsetzung des Verursacherprinzips sicherzustellen sowie eine nachhaltigere und effizientere Nutzung von Düngemitteln zu erreichen. Als Voraussetzung für eine Neufassung der Stoffstrombilanzverordnung muss zunächst die entsprechende Verordnungsermächtigung im Düngegesetz geändert werden. Daneben soll in dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein noch zu erarbeitendes Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung geschaffen werden.
Inkrafttreten 2024
Die Novellierung des Düngegesetzes befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Das BMEL schätzt die Beratungen im Bundestag als entscheidend für die zukunftsorientierte Gestaltung eines nachhaltigeren Düngerechts in Deutschland unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips ein. Die Novelle soll nach den Vorstellungen des BMEL Anfang 2024 in Kraft treten. Auch die Änderung der Stoffstrombilanzverordnung soll im nächsten Jahr Gültigkeit erlangen.
Mit Material von der AgE