Besamungsstall. Gruppenhaltung geschickt umsetzen
Bis spätestens 2029 ist eine Fixierung im Kastenstand auch im Deckzentrum nur noch kurzzeitig möglich. Wie Sie mit den Herausforderungen der Gruppenbildung rund um die Rausche umgehen und die höheren Platzanforderungen bis zur Besamung realisieren können, zeigt ein neues Merkblatt der DLG.
Jede Gruppenhaltung beginnt mit einer Gruppenbildung. Unterschieden wurden bislang in der Praxis der Zeitpunkt dafür, der Ort sowie die Gruppengröße und, ob der Betrieb mit einer Wechsel- oder einer stabilen Gruppe arbeitet. Nach der novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss die Gruppenbildung zukünftig vor der Besamung stattfinden. Was dabei zu beachten ist, beschreibt das neue DLG-Merkblatt zur Gruppenhaltung im Besamungsstall.
Tierschutzrecht
Die TierSchNutztV, neugefasst am 22. August 2006 und zuletzt geändert am 29. Januar 2021, definiert die tierschutzrechtlichen Vorgaben für die Schweinehaltung in Deutschland. Nach einer Übergangsfrist müssen spätestens ab dem 9. Februar 2029 alle Sauen direkt nach dem Absetzen bis sieben Tage vor dem Abferkeln in Gruppen gehalten werden. Das bedeutet, die Gruppenbildung findet zwangsläufig bereits im Besamungsstall oder alternativ in einer Outdoor- bzw. einer Indoor-Arena statt. Eine Fixierung in einem Kastenstand ist nur noch kurzzeitig für die Kontrolle der Rausche, die Besamung oder für tierärztliche Untersuchungen gestattet. Für den Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung ist den Sauen ein größeres Platzangebot von 5 m2 zu gewähren. Danach sind es wie bisher 2,25 m2 nutzbare Bodenfläche für Altsauen und 1,65 m2 für Jungsauen.
DLG-Merkblatt
Das Merkblatt 496 »Gruppenbildung und Gruppenhaltung von Sauen vor der Besamung« beschreibt die Grundlagen zum Sozialverhalten der Schweine und die tierschutzrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus zeigt es Lösungskonzepte für den praktischen Ferkelerzeuger- und Zuchtbetrieb auf. Es wurde federführend von Prof. Steffen Hoy, Justus-Liebig-Universität Gießen, Bernhard Feller, LWK NRW, Dr. Jörg Bauer, LLH, Dr. Anne Elkmann, Big Dutchman, Sven Häuser und Isabell Faroß, DLG sowie unter Mitwirkung des DLG-Ausschuss Schwein erarbeitet. Sie finden das Merkblatt hier.