Sauenhaltung. Umbau – jetzt oder später?
Die meisten Ferkelerzeuger haben ein Umbaukonzept für das Deckzentrum abgegeben, um sich alle Optionen offenzuhalten. Sie stehen nun vor der Frage: Übergangsfristen voll ausreizen oder sofort investieren? Wie sich der Zeitpunkt auf das Betriebsergebnis auswirkt, zeigt Stefan Leuer.
Die gültige Tierschutznutztierhaltungs-VO bedeutet für Ferkelerzeuger eine grundlegende Umstellung ihrer bisherigen Sauenhaltung. Im Deckzentrum wird die Gruppenhaltung bei 5 m²/Sau zur Pflicht und im Abferkelbereich sind künftig nur noch Bewegungsbuchten erlaubt. Zwar gelten längere Übergangsfristen (Deckzentrum bis 2029, Abferkelbereich bis 2036), doch ob und wie es weitergeht, mussten Sauenhalten bereits Anfang des Jahres entscheiden.
Die meisten Betriebe haben ein Umbaukonzept eingereicht. Zum 9. Februar 2024 mussten Ferkelerzeuger beim zuständigen Veterinäramt ein Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen. Wer nach dem Ende der Übergangsfrist aus der Produktion aussteigen will, war ebenfalls verpflichtet, dies anzugeben. Der größte Teil der betroffenen Betriebe hat ein vorläufiges Umbaukonzept vorgelegt und so signalisiert, die Sauenhaltung zumindest bis 2036 fortzuführen. Dazu beigetragen hat sicherlich auch die positive Erlössituation seit Anfang 2023. Trotz höherer Produktionskosten sind gute Betriebsgewinne möglich. Damit werden derzeit noch die finanziellen Löcher aus der letzten Preiskrise 2020 bis 2022 gestopft. Doch die Nachfrage nach Ferkeln aus heimischer Produktion ist weiterhin sehr hoch. Der Abbau des Schweinebestandes in Deutschland und Europa zeigt Wirkung.