Fünf Jahre nach dem EuGH-Urteil zu den neuen genomischen Züchtungstechniken (NGT) rund um CRISPR/Cas hatte die EU-Kommission im Sommer 2023 einen Vorschlag über einen neuen Rechtsrahmen vorgelegt. Zwar hat das Parlament im Kern bereits im Februar 2024 zugestimmt, doch im Rat blockierten lange Zeit einige Mitgliedstaaten. Nach drei gescheiterten Versuchen unternahm die polnische Ratspräsidentschaft Anfang 2025 einen weiteren Anlauf. Und tatsächlich gab es mit dem Wechsel von Belgien und Polen ins »Ja-Lager« Mitte März eine qualifizierte Mehrheit für den Gesetzesvorschlag. Somit können nun die Trilog-Gespräche über neue Züchtungsmethoden mit dem Parlament und der Kommission beginnen.
Die wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags werden von der Mehrheit der EU-Länder mitgetragen.
So will man die mittels Genomeditierung erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien einteilen: Wird mit arteigenem Material und höchstens 20 DNA-Bausteinen gearbeitet, ist analog zu konventionellen Zuchtverfahren eine Befreiung von den für GVO geltenden Auflagen vorgesehen. In die zweite Kategorie fallen Pflanzen mit komplexeren Veränderungen im Genom oder eingebrachten artfremden Genen. Für sie sollen auch künftig im Wesentlichen die bekannten GVO-Vorschriften gelten (Risikobewertung, Zulassungsverfahren, Kennzeichnungspflicht). Allerdings fordert der Rat auch einige Änderungen am Legislativvorschlag. Beispielsweise sollen die Mitgliedstaaten den Anbau von NGT-Pflanzen der Kategorie 2 in ihrem Land verbieten dürfen (»Opt-out-Regelung«). Oder Maßnahmen gegen das unbeabsichtigte Vorhandensein von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 im Ökolandbau ergreifen können.
Der zentrale Streitpunkt war aber immer die Frage der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen. Laut Ratsmandat sollen Unternehmen oder Züchter verpflichtet werden, bei Antrag auf Eintragung einer Pflanze oder eines Produktes der Kategorie 1 Informationen über alle bestehenden oder angemeldeten Patente offenzulegen. Diese werden von der Kommission in eine öffentliche Datenbank eingetragen. Darüber hinaus soll eine Expertengruppe aus Vertretern aller Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Patentamt (EPA) die Auswirkungen von Patenten auf NGT-Pflanzen analysieren. Dafür ist eine Studie vorgesehen über die Folgen der Patentierung auf die Innovation, die Verfügbarkeit von Saatgut für Landwirte und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pflanzenzüchtung. Von Beginn an war das Reformvorhaben von heftigen Debatten begleitet. Besonders strittige Punkte sind neben der Patentfrage die Wahlfreiheit für Verbraucher und die Koexistenz mit dem Ökolandbau. Nun bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form der Vorschlag Gesetzesstatus erreichen wird.