Windkraft. Was ist die Anlage wert?
Der Ausbau bei Windkraft nimmt Fahrt auf. So hat die wachsende Zahl an Genehmigungen dazu geführt, dass die jüngste Ausschreibung fast 1,5-fach überzeichnet war. Reinhard Mantau zeigt, wie sich die Investition rechnet.
Die Bundesregierung hat mit dem Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) den Ausbau der Windenergie in Deutschland beschleunigt. In zwei Stufen sollen zunächst bis 2027 1,4 % und dann bis 2032 insgesamt 2 % der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Außerdem sollen 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen. Dafür werden in den Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bis 2028 jährlich 10 GW in den Markt gegeben. Für Sie als Landwirte und Flächeneigentümer ergeben sich aus diesen ehrgeizigen Ausbauzielen lukrative Möglichkeiten zur Nutzung Ihrer Flächen.
Beschleunigte Verfahren
Das Planungsbeschleunigungspaket II, auch bekannt als »Sommerpaket«, wurde im Juni 2022 von der Bundesregierung beschlossen und fokussiert die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Durch die Bündelung von Umweltprüfungen und Beteiligungsrechten sollen Prozesse gestrafft und doppelte Erhebungen vermieden werden. Die Notwendigkeit zusätzlicher Baufreigaben entfällt, was den Beginn von Bauvorhaben beschleunigt. Zudem wird die Digitalisierung von Verfahren vorangetrieben, indem Unterlagen elektronisch bereitgestellt werden, was den Zugang für alle Beteiligten erleichtert. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen es, Landschaftsschutzgebiete in die Flächensuche für Windenergie einzubeziehen, sofern keine überwiegenden Schutzgründe entgegenstehen. Bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfungen und erleichterte Bedingungen für das Repowering bestehender Anlagen tragen dazu bei, den Ausbau der Windenergie naturverträglich und effizient zu gestalten.