Lohnt sich ein Antrag?
Ein Umbau der Schweinehaltung auf höhere Haltungsstufen ist teuer, die Zahlungsbereitschaft beim Verbraucher jedoch gering. Kann die angekündigte Förderung des Bundes diese Lücke schließen? Bernhard Feller gibt einen Überblick.
Verbraucher sollen sich öfter als bisher für Fleisch aus höheren Haltungsformen entscheiden – dieser Wunsch steht hinter dem im Sommer verabschiedeten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Allerdings zeigt die Erfahrung im Lebensmitteleinzelhandel, dass die Zahlungsbereitschaft für mehr Tierwohl eher gering ist. Damit der Umbau der Tierhaltung hin zu höheren Haltungsformen gelingen kann, will der Bund Schweinehalter finanziell unterstützen.
Die genaue Ausstattung mit Fördermitteln ist weiter unklar. Dazu sind zwei Förderrichtlinien für den Zeitraum von 2024 bis 2033 entworfen worden. Sie werden derzeit auf Übereinstimmung mit dem Beihilferecht der EU in Brüssel geprüft. Es können sich also durchaus noch Änderungen im Detail ergeben. Dieser Beitrag bezieht sich auf den Entwurf vom 1. Juni 2023 in der überarbeiteten Fassung vom 29. September 2023.
Vorgesehen ist sowohl eine Förderung von Investitionen als auch der laufenden Mehrkosten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Bisher sind dafür im Bundeshaushalt Fördermittel von 1 Mrd. € verteilt auf vier Jahre (2024 bis 2027) vorgesehen, die zunächst für die Schweinehaltung zur Verfügung stehen. Wie die Verteilung der Mittel auf die Haushaltsjahre aussieht und wie die Aufteilung zwischen Investitionsförderun und Erstattung der laufenden Mehrkosten erfolgen wird, ist bisher nicht bekannt. Geplant ist der Beginn der Förderprogramme zum 1. Januar 2024. Verantwortlich für die Bearbeitung wird das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sein.