Mit 557 zugelassenen Sorten – im Vergleich zu 392 im Jahr 2006 – ist die Vielfalt an Getreidesorten in Deutschland so groß wie nie zuvor. Allein in den letzten sieben Jahren wurden im Schnitt 50 neue Sorten pro Jahr zugelassen. Da es sowohl im Pflanzenschutz als auch bei der Düngung immer weniger Handlungsspielräume gibt, gewinnen eine leistungsstarke Genetik und qualitativ hochwertiges Saatgut an Bedeutung.
Die Kette: von der Züchtung zum Saatgutsack.
Klar, am Anfang steht die Kreuzung und Sortenzüchtung, dann folgt die Zulassung. Aber wie geht es dann eigentlich weiter? Aus dem Vorstufensaatgut der Züchter produzieren ausgewählte Vermehrer Basissaatgut. Vermehrungsorganisationen (VO-Firmen, siehe Kasten) koordinieren anschließend die Vermehrung des Basissaatgutes zu Z-Saatgut. Bevor Letzteres in Verkehr gebracht wird, muss es die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und u. a. frei von Schädlingen, Krankheiten und Besatz sein. Dazu wird die Vermehrungsfläche mindestens einmal in der Vegetationsperiode amtlich besichtigt. Bei jeder einzelnen Saatgutpartie erfolgt nach der Ernte im Rahmen der Saatgutanerkennung im Labor eine sogenannte Beschaffenheitsprüfung. Nur wenn die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden, wird das Saatgut von den Anerkennungsstellen der Länder anerkannt und zertifiziert. An dem gesamten Prozess sind in Deutschland 28 Getreidezüchter mit eigenen Zuchtprogrammen, 39 VO-Firmen, 88 Unter-VO-Firmen und 2 300 Vermehrungsbetriebe beteiligt.