Was haben »entwaldungsfreie Lieferketten« mit der deutschen Rinderhaltung zu tun? Eine ganze Menge, denn auch sie ist von der »EU Deforestation Regulation (EUDR)« betroffen. Als Teil des Green Deals hat diese EU-Verordnung den Zweck nachzuweisen, dass nur Produkte, die ohne Entwaldung produziert wurden, auf dem EU-Markt gehandelt und weiterverarbeitet werden dürfen. Dabei geht es neben Kaffee, Kakao, Häuten, Palmöl, Holz, Leder und Kautschuk auch um Soja und eben Rinder. Darunter fallen u. a. lebende Rinder, ihr Fleisch (frisch, gekühlt oder gefroren) und Schlachtnebenerzeugnisse. Die Verordnung wurde schon im vergangenen Jahr verabschiedet und tritt ab dem 30. Dezember 2024 für Betriebe ab 50 Beschäftigten in Kraft. Unternehmen mit maximal 49 Angestellten sind ab dem 1. Juli 2025 verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Eine Untergrenze der Anzahl an Beschäftigten, die von der Teilnahme befreit, gibt es nicht.