Agrardrohnen. Ein Überflug
Die Nachfrage nach Drohnen in der Landwirtschaft ist stetig steigend. Rechtliche Hürden bremsen aktuell den Aufschwung aus. Anselm Dötterl ist Key Account Manager Enterprise bei der bayerischen Firma Globe Flight GmbH und erläutert den Status Quo des Drohneneinsatzes in der Landwirtschaft. Dabei wird deutlich, dass es technisch kaum Hindernisse gibt, jedoch rechtliche Rahmenbedingungen den Einsatz der Fluggeräte noch immer beträchtlich einschränken.
Herr Dötterl, wie hoch ist die aktuelle Nachfrage nach Drohnen in der deutschen Landwirtschaft?
Die Nachfrage nach Drohnen in der Landwirtschaft ist stetig steigend - vor allem für die Feldanalyse. Die Nachfrage für Drohnen zur Ausbringung wäre deutlich höher, wenn die Gesetzgebung die Richtlinien verbessern würde.
Worin liegen aktuell die Haupteinsatzgebiete von Agrardrohnen?
Es bieten sich täglich neue Anwendungsbereiche, die wir mit den Drohnen bedienen können. Die Feldanalyse durch KI-Gestützte Software profitiert von den Drohnenaufnahmen immens. Mit den Daten aus den Drohnen gelingt es Einzelpflanzen, Schädlinge oder auch Krankheiten im Feld zu erkennen. Mit Hilfe von Multispektral-Kameras an der Drohne können unter anderem Dünge-Karten für die Feldmaschinen erstellt werden. Darüber hinaus werden die Agrar-Drohnen für die Aussaat von Zwischenfrüchten, Untersaaten oder Biologische Pflanzenschutzmittel genutzt. Im Steillagenweinbau ersetzen die Sprühdrohnen mittlerweile die Helikopter.
In welchen Einsatzgebieten innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors werden Ihrer Meinung nach, Drohnen künftig am häufigsten zum Einsatz kommen?
Meiner Meinung nach ist die Feldanalyse, Monitoring und Bestandsaufnahme die große Zukunft der Drohnen in Deutschland, die Bestellung der Felder wird nur in bestimmten Bereichen mit Drohnen (fliegenden Drohnen) realisiert werden.
Welche Anforderungen werden an einen Bediener gestellt?
Für die Feldanalyse reicht in der Regel der kleine Drohnenführerschein A1/A3, natürlich sollte der Pilot in die Bedienung und der Programmierung eingeschult werden. Die Grundlagen können hierfür aber an einen Tag vermittelt werden. Agrar-Drohnen benötigen ein wesentlich komplexeres Zulassungsverfahren. Hier muss der Betreiber eine Betriebsgenehmigung einreichen, die durch das LBA genehmigt werden muss. Zudem müssen die Piloten auf die Systeme speziell geschult werden.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss ein Landwirt erfüllen, um eine Drohen fliegen zu dürfen? Gibt es hier Unterschiede in den verschiedenen Größenklassen?
Wie bereits genannt, genügt für die kleinen Systeme zur Feldanalyse meist der A1/A3 Schein, für die Agrar-Drohnen wird eine Betriebsgenehmigung benötigt.
Für welche Einsatzgebiete sind Agrardrohnen bisher zugelassen?
Derzeit haben unsere Systeme die Zulassung zum Ausbringen von Pestiziden im Steillagen Weinbau. Das Ausbringen von Saatgut in jeglicher Form ist generell erlaubt sowie das Sprühen von Biologischen Stoffen. Dieses Jahr soll Schneckenkorn auch die Zulassung erhalten um aus der Luft ausgebracht zu werden.
Die Fragen stellte DLG-Mitteilungen Redakteur Lukas Arnold.
Mehr zu Agrardrohnen lesen Sie in der März-Ausgabe der DLG-Mitteilungen.