ASP. Auslauf auch im Sperrgebiet nutzbar

Bei Tierschutz und Vermarktung entstehen riesige Probleme, wenn Ausläufe in ASP-Sperrgebieten nicht mehr genutzt werden können. Ein generelles Verbot gilt nicht mehr. Der Betrieb muss aber ein entsprechendes Biosicherheitskonzept vorlegen können.

Christin Benecke

Christin Benecke

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