Tierwohl, Emissionsminderung, Kupierverzicht – die Ansprüche an die Schweinehaltung sind groß. Ebenso groß sind die Unsicherheiten hinsichtlich der politischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Welche Optionen haben Mäster, die dennoch einen ersten Schritt in Richtung höherer Haltungsformen wagen wollen?
»Es sind vor allem jüngere Betriebsleiter, die mit dem Umbau eines alten Stallgebäudes Erfahrungen sammeln wollen«, so Dietz Wiechers, Berater für Schweinehaltung für die Goldschmaus Gruppe. Er begleitet Schweinemäster, die auf höhere Haltungsformen (HF) umstellen möchten.
Die Goldschmaus Gruppe hat ein Programm der HF 3 (Außenklima) in Verbindung mit den Anforderungen des Tierschutzbundlabels aufgelegt. Es verlangt die Haltung von Schweinen mit Ringelschwanz, GVO-freie Fütterung und 1,3 m2 Platz/Tier. Davon sind mindestens 0,6 m2 als planbefestigte, eingestreute Liegefläche einzuhalten. Hierdurch werden die Anforderungen des Tierschutzbundlabels in der Einstiegstufe (ein Stern) erreicht. Der höhere Aufwand wird mit einem festen Zuschlag auf die VEZG-Preisempfehlung vergütet. Dieser orientiert sich laut Wiechers an den Mehrkosten, die einem durchschnittlichen Betrieb für die erhöhten Haltungsanforderungen entstehen. Die Goldschmaus Gruppe bietet mehrjährige Vermarktungsverträge an.