Freiflächen-PV. Keine vorschnellen Pachtverträge
In vielen Regionen suchen Entwickler und Betreiber händeringend nach Flächen für Photovoltaikanlagen und locken mit Pachten jenseits der 3 000-€-Marke. Doch was passiert mit der Fläche nach 30 Jahren? Was ist mit dem Rückbau der Anlage? Volker Henties und Guido Eßmann mahnen zur Vorsicht.
Acker- oder Grünlandflächen für die Photovoltaiknutzung zu verpachten, kann eine lukrative Option sein. Die rasche Entwicklung dieses Sektors wirft jedoch eine Vielzahl rechtlicher Fragen und Herausforderungen auf. Vor der Unterschrift unter den Pachtvertrag gibt es einiges zu beachten.
Rückbau der Anlage
Im Zusammenhang mit dem Rückbau der PV-Anlage nebst Zubehör von dem pachtgegenständlichen Grundbesitz haben
Sie als Grundstückseigentümer mindestens zwei Probleme zu beachten.
- Zum einen sollte die Rückbaupflicht des Nutzers hinreichend gesichert und durch ein geeignetes Übergabeprotokoll bei Baubeginn konkretisiert sein.
- Darüber hinaus besteht für Sie das Risiko einer Statusänderung des pachtgegenständlichen Grundbesitzes. Wenn die Flächen dem Nutzer zu Vertragsbeginn als Ackerland zur Verfügung gestellt wurden, kann dieser nicht sicher sein, dass er nach Vertragsende den Ackerstatus wiederherstellen kann.