Biogas. Es braucht einen Plan
Für immer mehr Biogasanlagen nähert sich das Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung. Doch was kommt danach? Anschlussvergütung per Ausschreibung, Flexibilisierung, Biomethanaufbereitung oder Direktlieferung: Helmut Loibl zeigt verschiedene Optionen und deren Wirtschaftlichkeit.
Nahezu alle Betreiber bestehender Biogasanlagen treibt die Frage um, wo genau ihre Zukunft liegen soll. Die Verunsicherung ist groß, denn der Gesetzgeber setzt bei der Energiewende offensichtlich vorrangig auf Strom aus Wind und Photovoltaik. Eine Perspektive für Biogas ist zumindest aktuell kaum erkennbar.
Vorgaben des Gesetzgebers
Zwei Gesetzesänderungen lassen darauf schließen, wohin sich die deutsche Biogasbranche entwickeln soll. Die Erschließung von Wärmenetzen und die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan sowie dessen Einspeisung ins Erdgasnetz sollen attraktiver werden. Dazu wurde § 246 d Absatz 4 BauGB e ingeführt: Demnach sollen im baurechtlichen Außenbereich (Satelliten-) BHKW privilegiert zulässig sein, wenn sie ein Wärmenetz versorgen. In derselben Vorschrift hat der Gesetzgeber auch Biomethanaufbereitungsanlagen als im Außenbereich privilegiert eingestuft.