Biokraftstoffe. Die Politik bremst
Rohstoff für Biodiesel – das ist die wichtigste Verwendung von Raps. Sein Preis steht und fällt mit den politischen Rahmenbedingungen. Und die begünstigen derzeit eher HVO, zeigt Wolfgang Kröger.
Biokraftstoffe stellen bis zu 95 % der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor und haben zuletzt jährlich etwa 16 Mio. t CO2 eingespart. Aber um Biodiesel, -ethanol und HVO ist im politischen Berlin ein Streit entbrannt, der durchaus auch für den Landwirtschaftssektor
relevant ist. Denn die Landwirte können die über den Gesamtlebenszyklus emissionsarmen Kraftstoffe nicht nur als sogenannte Blendware nutzen, sie sind ja mit Ausnahme von HVO auch wesentlicher Teil im Herstellungsprozess.
Wie steht es sowohl regulativ als auch in der Praxis, sprich bei der Anwendung auf dem Acker, derzeit um diese Kraftstoffe? »Derzeit«, da das Mindesthaltbarkeitsdatum politischer Aussagen augenblicklich äußerst gering sein kann.
Das Bundesumwelt-, das -landwirtschafts- und das -wirtschaftsministerium – alle drei arbeiten an einer nationalen Biomassestrategie (Nabis), die unter anderem eine Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und einen nationalen CO2-Preis auf nachhaltige Biokraftstoffe vorsieht. Zusätzlich plant man, Emissionen aus indirekter Landnutzungsänderung (iLUC-Effekte) in die THG-Bilanzierung von Biokraftstoffen mit einzubeziehen.
Auch wenn es sich hierbei zunächst nur um einen Entwurf handelt, heißt es doch: »Wehret den Anfängen«, denn die Maßnahmen im Paket sind nicht gerade dazu geeignet, die Verbreitung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse weiter zu fördern. Warum, das lässt sich unter dem Punkt »Maßnahme 31« des Nabis-Entwurfs nachlesen, der ironischerweise die Überschrift »Stärkung des Einsatzes von Biokraftstoffen für bestimmte Anwendungen in der Land- und Forstwirtschaft« trägt. Es heißt darin: »Für den Bereich Land- und
Forstwirtschaft gehen Experten davon aus, dass die Antriebstechnologien von hofnah eingesetzten Maschinen und Fahrzeugen sowie von kleinen und mittleren Fahrzeugen (bis 150 PS) grundsätzlich auf Elektroantrieb umgestellt werden können.« Hier stellt sich die Frage nach der Bezahlbarkeit ebenso wie nach dem effektiven praktischen Nutzwert für die Landwirtschaft.